Das Erbrecht

In Deutschland gilt die sogenannte allgemeine Bestattungspflicht. Sie regelt, dass die Hinterbliebenen (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern) für eine ordnungsgemäße Bestattung des Verstorbenen sorgen müssen. Mit dem Erbrecht hat diese allgemeine Verpflichtung allerdings nichts zu tun. Schlägt jemand eine Erbschaft aus, so muss er dennoch die Bestattungskosten für den Angehörigen tragen. Sollte es keine Angehörigen geben, so regelt das Sozialamt die Beisetzung.

Das Erbrecht unterliegt dem bürgerlichen Recht, daher können die Regelungen sich jederzeit ändern. Für eine individuelle Beratung in Erbrechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder an die Länderfinanzbehörden.

Erben und Vererben (Bundesministerium der Justiz)